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Rezepte, Überweisungen und Bescheinigungen Für Patienten, die nur ein Wiederholungsrezept benötigen, haben wir einen besonderen Rezept-Service eingerichtet. Wenn Sie vormittags bis 10.30 Uhr anrufen,
liegt Ihr Rezept nachmittags für Sie an der Anmeldung bereit. Bei telefonischer Bestellung bis 17.00 Uhr können Sie es am nächsten Morgen bei uns abholen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie auch dann, wenn
Sie bestimmte Medikamente regelmäßig über längere Zeit einnehmen, einmal im Qurtal zur Behandlungskontrolle einbestellen.
Wenn Sie einen Überweisungswunsch haben, möchten wir Sie bitten, mindestens einen Tag im
voraus mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Facharzt ist bei Vorlage des Überweisungsformulars verpflichtet, einen Arztbrief Ihrer Untersuchungsergebnisse an uns zu richten. Insbesondere bei späteren Versicherungs-, Versorgungs-
und Rentenansprüchen kann es von großer Bedeutung für Sie sein, dass sämtliche Facharztberichte bei uns gesammelt und ausgewertet werden können.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen - sofern medizinisch begründet
- auf Wunsch jederzeit gern Bescheinigungen, z.B. Sporttauglichkeit, Befreiung vom Sportunterricht, Reiserücktrittsbescheinigungen etc. aus. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Krankenkassen
für diese Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht mehr aufkommen und wir Ihnen solche Bescheinigungen deshalb als Privatleistung gemäß der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung
stellen müssen.
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